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Agb

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  • 999er (24,0 kt) Feingold 71,35 €/g
  • 916er (22,0 kt) Gold 65,42 €/g
  • 900er (21,0 kt) Gold 64,28 €/g
  • 750er (18,0 kt) Gold 53,57 €/g
  • 585er (14,0 kt) Gold 41,78 €/g
  • 333er (8,0 kt) Gold 23,78 €/g
  • 999er Silber 0,93 €/g
  • 925er Silber 0,86 €/g
  • 800er Silber 0,74 €/g
  • 999er Platin 32,66 €/g
  • 950er Platin 31,06 €/g
  • 999er Palladium 31,03 €/g
  • 950er Palladium 29,51 €/g
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§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Sächsische Goldbörse, vertreten durch Michael Agirman als Inhaber und ansässig in Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz (nachfolgend als “Sächsische Goldbörse” bezeichnet), bietet als Internetportal geschäftliche Dienstleistungen an. Alle Leistungen der Sächsischen Goldbörse – einschließlich Drittprodukten – werden im Rahmen gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsbeziehungen ausschließlich auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ausgeschlossen sind.
  2. Der Vertragspartner hat gegenüber der Sächsischen Goldbörse bei Vertragsanbahnung offenzulegen, ob er als Privatperson im Sinne des § 13 BGB handelt oder in Verfolgung gewerblicher Interessen als Unternehmer gemäß § 14 BGB.
  3. Sofern zwingende Verbraucherschutz Rechtliche Regelungen einzelnen Bestimmungen dieser AGB entgegenstehen oder dieser Umstand später eintritt, gelten ausschließlich die entsprechenden Verbraucherschutz Rechtliche Regelungen.
  4. Gegenüber Unternehmern: Die Verwendung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und ist nur dann verbindlich, wenn die Sächsische Goldbörse ausdrücklich zustimmt.
  5. Zu den von der Sächsischen Goldbörse angebotenen Ankaufspreisen wird die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet, sofern sie anfällt.
  6. Die Vertragsdaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Personen- und unternehmensbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Vertragserfüllung oder gesetzlicher Pflichten Dritten zugänglich gemacht. Der Vertragspartner erklärt hiermit sein Einverständnis.

§ 2. Vertragspartner, Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Sächsische Goldbörse eine Annahmeerklärung mündlich oder schriftlich in Textform abgibt. Die Zahlung des Kaufpreises gilt als Annahme.
  2. Unser Angebot mit einem festen Preis und einem Link zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden per E-Mail übermittelt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Die Sächsische Goldbörse ist 24 Stunden an das Angebot gebunden. Die Bewertung erfolgt auf Basis der Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Auswertung der Gegenstände, welche innerhalb eines Werktags nach Eingang in unseren Geschäftsräumen erfolgt. Die Annahme kann per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich in unseren Geschäftsräumen erfolgen. Falls der Kunde das Angebot ablehnt, wird die Ware innerhalb von 2 Werktagen kostenfrei (innerhalb Deutschlands) an die angegebene Adresse zurückgesandt.
  3. Sollte ein Angebot aufgrund fehlender Edelmetalle oder anderer Gründe nicht möglich sein, senden wir die Ware(n) an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurück. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Wertsachen geht auf den Verkäufer über, sobald wir diese dem Transportunternehmen übergeben haben. Nach Annahme des Kaufangebots ist der gewerbliche Verkäufer (Unternehmer) verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung.

§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Die Sächsische Goldbörse speichert den Vertragstext intern. Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann dauerhaft unter dem Abschnitt “AGB” eingesehen und ausgedruckt werden.

§ 4 Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Vertragsabschluss an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Alternativ ist auch eine Barauszahlung möglich, sofern eine persönliche Vorstellung der zu verkaufenden Gegenstände erfolgt.
  2. Der Kauf von Wertgegenständen von Unternehmern, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, ist der Sächsischen Goldbörse gemäß § 14 BGB gesondert anzuzeigen.

§ 5 Ankauf-Rechner

  1. Auf der Website der Sächsischen Goldbörse kann der Kunde mithilfe des Live-Goldrechners den geschätzten Ankaufspreis von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Wertgegenständen berechnen. Dazu gibt der Kunde das Gewicht des jeweiligen Wertgegenstandes in das dafür vorgesehene Feld ein und wählt die entsprechende Legierung aus. Basierend auf diesen Angaben zeigt der Rechner den voraussichtlichen Ankaufspreis zum Zeitpunkt der Berechnung unter Verwendung der täglichen Einkaufspreise an, vorbehaltlich der Richtigkeit der Kundendaten und der Bewertung durch die Sächsische Goldbörse.
  2. Die Berechnung erfolgt kostenfrei und dient lediglich einer ersten, unverbindlichen Wertbeurteilung. Die angezeigten Werte stellen keine verbindlichen Angebote der Sächsischen Goldbörse dar.

§ 6 Ermittlung bzw. Bewertung von Gewicht und Wert

  1. Sobald die Sächsische Goldbörse die Wertsachen erhalten hat, werden sie auf ihren reinen Edelmetallwert untersucht. Mit der Einreichung der Wertsachen gibt der Kunde sein Einverständnis zur Untersuchung derselben.
  2. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Sächsische Goldbörse ausschließlich die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium sowie Schmuck und andere Wertgegenstände, die eines oder mehrere dieser Edelmetalle enthalten, prüft und ankaufen kann.
  3. Die Bestimmung des Edelmetallgewichts von Zahngold, das mit Anhaftungen wie Zahn- und/oder Keramikresten versehen ist, erfolgt durch eine professionelle Schätzung des Gesamtgewichts abzüglich der Fremdstoffe oder edelmetallfreien Materialien (sogenannte „Schmelzverluste“).
  4. Bei zu vielen Anhaftungen wie Keramik, Zahnresten, Wurzeln, Hautresten usw. an Zahngold wird die Masse eingeschmolzen und eine Röntgenfluoreszenzanalyse durchgeführt, um den genauen Goldgehalt zu bestimmen. Dies kann im Auftrag der Kunden ohne vorherige Rücksprache durch die Sächsische Goldbörse angeordnet werden.

§ 7 Eigentumsübertragung

  1. Das Eigentum an den angekauften Gegenständen geht mit Zahlung des Kaufpreises auf die Sächsische Goldbörse über.

§ 8 Mindestalter

  1. Die Nutzung der Angebote der Sächsischen Goldbörse und der Abschluss von Verträgen mit der Sächsischen Goldbörse sind ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Nutzung der Dienste und Angebote der Sächsischen Goldbörse nur mit vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die Sächsische Goldbörse übernimmt keine Haftung über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus für Schäden, die durch die Nutzung ihrer Dienste und Angebote von Personen unter 18 Jahren entstehen, sei es diesen oder Dritten gegenüber.

§ 9 Haftung, Versand, Garantien

  1. Beim Versand von Wertgegenständen aller Art (einschließlich Gold, Silber, Palladium, Platin und anderer Edelmetalle, sowie Schmuck, Münzen, Uhren usw.) an die Sächsische Goldbörse liegt das Risiko und die Kosten ausschließlich beim Vertragspartner. Der Vertragspartner ist auch dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Wertgegenstände während des Transports abzuschließen und sicherzustellen, dass die Wertgegenstände angemessen verpackt sind. Die Sächsische Goldbörse übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung der Wertgegenstände, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Sächsischen Goldbörse zurückzuführen. Wenn eine Abholung durch einen Kurier- oder Werttransport im Auftrag der Sächsischen Goldbörse vereinbart wurde, trägt die Sächsische Goldbörse das Versicherungsrisiko für transportbedingte Beschädigungen der Wertgegenstände, sofern die Sendung entsprechend hinreichend verpackt wurde. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Vertragspartner. Bei der Abholung durch einen Kurier- oder Werttransport ist besonders darauf zu achten, dass die Pakete eine Kantenhöhe von mindestens einem Zentimeter aufweisen und angemessen gepolstert sind. Eventuelle Beschädigungen der zugesandten Wertgegenstände werden dem Vertragspartner umgehend mitgeteilt, um eine entsprechende Schadensmeldung und -begutachtung zu ermöglichen. Anschließend ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, dass die beanstandete Sendung vom Versicherer oder Logistikunternehmen begutachtet wird und auf eigene Kosten und Gefahr bei der Sächsischen Goldbörse abgeholt wird, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Wenn eine Abholung durch einen Kurier- oder Werttransport im Auftrag der Sächsischen Goldbörse vereinbart wurde, ist die Sächsische Goldbörse dafür verantwortlich, die Anzeige beim Versicherer oder Transportunternehmen zu erstatten und den Vertragspartner darüber zu informieren. Anschließend ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, die übersandten Wertgegenstände auf eigene Kosten und Gefahr bei der Sächsischen Goldbörse abzuholen oder abholen zu lassen, es sei denn, es wurde gesondert etwas anderes vereinbart.
  2. Die Sächsische Goldbörse kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Drittunternehmen oder Dritte als Servicepartner einsetzen.
  3. Garantien gelten nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden und die Verpflichtungen der Sächsischen Goldbörse aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
  4. Die Haftung der Sächsischen Goldbörse beschränkt sich grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die sorgfältige Auswahl Dritter, die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Sächsischen Goldbörse oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Sächsische Goldbörse nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Sächsische Goldbörse haftet nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil ihrer eigenen Dienstleistungen sind.
  5. Der Vertragspartner ermächtigt die Sächsische Goldbörse, alle eingehenden Wertgegenstände zum Zwecke der Prüfung auf Echtheit und Qualität einzuschmelzen, anzubohren, abzufeilen, anzukratzen oder anzuschmirgeln. Ein solcher Eingriff erfolgt nur in einem Umfang, der für die Prüfung erforderlich ist und beträgt höchstens 1 cm an einzelnen Stellen der Ware. Etwaige daraus resultierende Beschädigungen und Folgeschäden werden akzeptiert, und der Vertragspartner verzichtet auf Schadensersatzansprüche. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sächsischen Goldbörse, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

§ 10 Gewährleistung des Kunden, Korrektheit der Angaben

  1. Die Annahme der übersandten oder vorgelegten Artikel erfolgt auf der Grundlage der Bestätigung des Kunden, dass sämtliche Artikel frei von Rechten Dritter sind, sein uneingeschränktes Eigentum darstellen, er uneingeschränkte Verfügungsgewalt darüber hat und dass sie nicht aus illegalen Handlungen stammen.
  2. Der Kunde versichert, dass alle Angaben gegenüber der Sächsischen Goldbörse, insbesondere vollständige Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, korrekt sind und er die Unterschriften eigenhändig geleistet hat. Für fehlerhafte Angaben oder Verstöße gegen Ziffer 3.a. haftet der Kunde zivilrechtlich gegenüber der Sächsischen Goldbörse und Dritten sowie strafrechtlich.
  3. Der Kunde stellt die Sächsische Goldbörse von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Verstößen gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 3.a. und 3.b. dieser AGB ergeben oder geltend gemacht werden.

§ 11 Versandmodalitäten

  1. Unsere bereitgestellte Versandtasche ist kostenfrei, und die darin enthaltenen Artikel sind bis zu einem Wert von 500 EUR über DHL versichert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL. Für Sendungen bis zu 500 € ist DHL der alleinige Vertragspartner für Transport und Versicherung. Bei Sendungen über 500 EUR arbeiten wir mit ausgewählten Transportunternehmen zusammen. Um den kostenfreien Versandservice für gekaufte Artikel bis zu einem Wert von 500 EUR zu nutzen, müssen Sie die Versandtasche in einer Filiale der Deutschen Post aufgeben. Dabei erhalten Sie einen Einlieferungsbeleg, der als Nachweis an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollte.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen abzulehnen, die den Eindruck erwecken, bei der Zustellung beschädigt, geöffnet oder anderweitig manipuliert worden zu sein.

§ 12 Angebotsstellung

Nach der Begutachtung der eingesandten Artikel wird dem Kunden telefonisch, per E-Mail oder bei Interesse am Kauf schriftlich ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Die Bewertung erfolgt auf Basis unserer aktuellen Ankaufspreise zum Zeitpunkt der Bewertung der angebotenen Edelmetalle.

§ 13 Reklamationen

  1. Sollten Schäden an den versandten Artikeln festgestellt werden, informiert die Sächsische Goldbörse den Kunden umgehend, damit dieser eine entsprechende Schadensmeldung beim Transportunternehmen veranlassen kann.
  2. Geringfügige Abweichungen von den Angaben im Begleitschreiben werden ebenfalls mitgeteilt. Bei erheblichen Abweichungen behält sich die Sächsische Goldbörse vor, die Artikel auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden.

§ 14 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten persönlichen und vertraulichen Daten des jeweils anderen streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen weder für eigene Zwecke noch für Dritte genutzt oder weitergegeben werden.

§ 15 Ausschluss des Widerrufsrechts

Die Sächsische Goldbörse weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 312d Abs. 4 Satz 6 BGB kein Widerrufsrecht besteht, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag über Waren oder Dienstleistungen handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt und auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

§ 16 Geldwäschebestimmungen

Für alle Bargeldtransaktionen mit einem Wert über 10.000 € ist gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) eine Identifizierung des Kunden erforderlich.

§ 17 Schriftform, Nebenabreden, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Für alle Vereinbarungen und Änderungen gilt das Schriftformerfordernis.
  2. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die zwischen der Sächsischen Goldbörse und einem Unternehmer geschlossen werden und auf die diese AGB Anwendung finden, ist Chemnitz. Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
  3. Für Verträge, die die Sächsische Goldbörse auf der Grundlage dieser AGB abschließt, und für alle daraus resultierenden Ansprüche jeglicher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsvorschriften anderer Staaten sowie des UN-Kaufrechts.

§ 18 Konfliktlösung

Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) an, die Sie unter folgendem Link finden können. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 19 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten (im Folgenden “Daten”) nur in dem erforderlichen Umfang und zum Zweck der Bereitstellung eines funktionalen und benutzerfreundlichen Internetauftritts einschließlich seiner Inhalte und der angebotenen Dienstleistungen.
  2. Gemäß Art. 4 Ziff. 1 der Datenschutz-Grundverordnung umfasst “Verarbeitung” jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, einschließlich der Erhebung, Nutzung, Speicherung und Löschung. Nähere Details und die Rechte der Kunden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier einsehen können.
  3. Der Vertragstext wird von uns intern gespeichert.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, so richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 21 Abschlussbestimmungen

  1. Sofern Sie Unternehmer sind, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für Unternehmer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen der Sächsischen Goldbörse und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis sowie Erfüllungsort ist Chemnitz.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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